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April 2024 – Neue Richtline in der Kariesprävention

Liebe Patientinnen und Patienten,

wir möchten Sie über eine wichtige Änderung informieren, die sich positiv auf die Zahngesundheit unserer jüngsten Patienten auswirken wird: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf Antrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) beschlossen, die Richtlinien zur Fluoridlackapplikation bei Kindern zu überarbeiten.

Seit dem 18. Januar 2024 wird die Fluoridierung für alle Kinder durchgängig bis zum vollendeten 6. Lebensjahr empfohlen. Dies gilt unabhängig vom individuellen Kariesrisiko. Früher war die Anwendung des Fluoridlacks nur für Kinder vom 6. bis 33. Lebensmonat vorgesehen, ab dem 34. Lebensmonat musste ein erhöhtes Kariesrisiko nachgewiesen werden. Diese Beschränkung entfällt nun.

Was bewirkt der Fluoridlack?

Fluoride härten den Zahnschmelz, machen ihn widerstandsfähiger gegen den Angriff von Säuren und damit gegen Karies. Sie vermindern das Herauslösen von Mineralien aus dem Zahnschmelz (die Demineralisation) und fördern die Aufnahme von Mineralien in den Zahnschmelz (Remineralisation).

Die Fluoridierung ist ein wesentlicher Bestandteil der zahnärztlichen Prophylaxe und ein Grund für den Kariesrückgang in den letzten Jahren.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Für uns als Zahnarztpraxis bedeutet dies, dass wir Ihrem Kind diese wichtige präventive Maßnahme uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kariesrisikoeinschätzung anbieten können. Die entsprechende Abrechnung ist über die aktuellen BEMA-Gebühren möglich.

Wir freuen uns, unseren kleinen Patienten durch diese Neuerung eine noch bessere Betreuung und Prävention bieten zu können. Sollten Sie Fragen dazu haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Erfahren Sie mehr zur Behandlung von Kindern in unserer Praxis.