Januar 2025 – Leistungskürzungen der Krankenkasse bei Füllungen
Liebe Eltern,
es war bisher immer Teil unserer Praxisphilosophie, dass medizinisch notwendige Behandlungen bei Kindern ohne privat zu zahlende Kosten für die Eltern erbracht werden. Bis Ende 2024 konnten wir diese Vorgabe in allen Bereichen der zahnmedizinischen Behandlung erfolgreich umsetzen.
Bei Füllungen wurden von den gesetzlichen Krankenkassen bei „Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bei Schwangeren und bei Stillende“ hochwertige Kunststofffüllungen mittels einer separaten Leistungsposition erstattet. Diese Position wurde vom „Bewertungsausschuss für zahnärztliche Leistungen“, der zu 50 Prozent von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen besetzt wird, auf Ende 2024 ersatzlos gestrichen. Ab 2025 müssen als Kassenleistung bei allen gesetzlich versicherten Patienten (Kinder und Erwachsene) sogenannte selbstadhäsive Materialien verwendet werden, für die die Krankenkassen 40 Prozent weniger erstatten als bisher. Da diese Materialien erst seit wenigen Jahren verfügbar sind, gibt es hierfür leider auch keinerlei Langzeitstudien! Darüber hinaus ist die Verarbeitungszeit im Mund von 5 bis 10 Minuten (im Vergleich zu weniger als 1 Minute bei hochwertigen Kunststofffüllungen) für die Verwendung bei Kindern nicht geeignet.
Aus ethischen und medizinischen Gründen empfehlen wir Ihnen weiterhin die Anwendung hochwertiger Kunststofffüllungen, die seit Jahrzehnten erprobt sind. Aufgrund der Streichung der oben genannten Leistungsposition, sind wir leider gezwungen Mehrkosten zu berechnen, um zumindest kostendeckend arbeiten zu können.
Es tut uns sehr leid, dass wir zu diesem Schritt von den gesetzlichen Krankenkassen gezwungen wurden und bitten um Ihr Verständnis. Gerne können Sie diese Thematik mit Ihrem behandelnden Zahnarzt / Ihrer behandelnden Zahnärztin persönlich besprechen.
Herzliche Grüße
Ihr Dr. Gunther Graef